Wer sein Wohneigentum 2019 energetisch nachbessern möchte, ist gut beraten bis 2020 zu warten.
Bereits heute dürfen Wohneigentümer Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei grösseren Sanierungen übertreffen jedoch oft die Ausgaben das Einkommen. Dies hat zur Folge, dass jener Teil der Kosten, der das Einkommen übertrifft, sich nicht mehr zu ihren Gunsten auf die Steuerrechnung auswirkt.
Gesetzliche Neuerungen, die ab 2020 in Kraft treten, erlauben Wohneigentümern, die Kosten für energetische Sanierungen in der Steuererklärung bis zu drei aufeinanderfolgende Jahre zu verteilen.
Die neue Steuererleichterung ist zwar auf energetische Sanierungen beschränkt, doch diese sind je länger je wichtiger.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um mehr zu erfahren.
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