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Vorsorgeauftrag

 

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Haben Sie schon einmal überlegt, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie nach einem schweren Unfall oder plötzlichen Erkrankung die Urteilsfähigkeit verlieren?

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Ihre Angehörigen vertreten Ihre Interessen ein Stück bei Alltagsfragen und wo es um medizinische Massnahmen geht. Für alles Weitere ist es seit 2013 an der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand für Sie zu bestellen. Wer selber bestimmen will, wie es mit Ihnen im Fall einer Urteilsunfähigkeit weitergeht, hat dafür zwei Instrumente: 

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1.  den Vorsorgeauftrag

2. Patientenverfügung

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Wir helfen Ihnen, Ihren Willen gesetzeswirksam niederzuschreiben. 

Krankenschwester und Patient
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