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Vorsorgeauftrag

 

Haben Sie schon einmal überlegt, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie nach einem schweren Unfall oder plötzlichen Erkrankung die Urteilsfähigkeit verlieren?

Ihre Angehörigen vertreten Ihre Interessen ein Stück bei Alltagsfragen und wo es um medizinische Massnahmen geht. Für alles Weitere ist es seit 2013 an der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand für Sie zu bestellen. Wer selber bestimmen will, wie es mit Ihnen im Fall einer Urteilsunfähigkeit weitergeht, hat dafür zwei Instrumente: 

1.  den Vorsorgeauftrag

2. Patientenverfügung

Wir helfen Ihnen, Ihren Willen gesetzeswirksam niederzuschreiben. 

Krankenschwester und Patient
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