Das Jahr 2019 ist für viele Unternehmen bereits erfolgreich gestartet. Haben Sie bei all den Vorbereitungen für ein gutes Geschäftsjahr die neuesten Gesetzesänderungen, die Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen betreffen, mitbekommen?
Sozialversicherungen
1. Säule: AHV und IV-Renten steigen
Nach einer Prüfung der Rentenzahlungen während der letzten Jahre wurden diese der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Damit steigen sie zum ersten Mal seit 2015 leicht an. Neu gelten diese Mindest- und Maximalrenten:
- Mindestrente: Erhöhung um CHF 10 auf CHF 1'185
- Maximalrente: Erhöhung um CHF 20 auf CHF 2'370
- Maximalrente für Ehepaare: Erhöhung um CHF 30 auf CHF 3'555
2. Säule: Berufliche Vorsorge
- Die BVG-Eintrittsschwelle steigt auf CHF 21'330 an und erhöht sich somit um CHF 180.
- Der Koordinationsabzug beträgt neu CHF 24'885.
3. Säule: Private Vorsorge
- Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu CHF 6'826 für BVG-versicherte Personen
- Für Selbstständigerwerbende ohne BVG-Anschluss beträgt der Maximalabzug neu CHF 34'128
Unfallversicherung - SUVA
Die SUVA konnte über die letzen Jahre einen erfreulich positiven Gewinn verzeichnen und lässt 2019 Versicherte in Form von tieferen Prämien daran teilhaben. Von dieser Reduktion profitieren sowohl SUVA-Betriebe als auch versicherte Angestellte. DIe Reduktion beläuft sich auf 15% der Nettoprämie. Der Arbeitgeber muss deshalb die Abzüge anpassen.
Steuern und Mehrwertsteuer 2019
Verrechnungssteuer darf nachträglich zurückgefordert werden
Die Verrechnungssteuer wird auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (Zinsen und Dividenden), auf Lotteriegewinne und Versicherungsleistungen direkt an der Quelle erhoben und von der Eidgenössischen Steuerverwaltung einbehalten. Sie muss aktiv vom eigentlichen Empfänger zurückgefordert werden. Das führte in der Praxis zu so manchen Versäumnissen, da die Frist überschritten wurde.
Neu können solche Vermögenserträge auch noch nachträglich zurückgefordert werden, sofern sie ordnungsgemäss verbucht wurden. Dies gilt rückwirkend für Ansprüche, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind, wenn darüber noch nicht rechtswirkend entschieden wurde.
Änderung bei der Mehrwertsteuer
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes durch die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Unternehmen im Jahr 2018 einiges an Zeit und Aufwand gekostet. Der Umstellungsprozess dauert noch bis ins Jahr 2019 hinein, da die ESTV weitere Anpassungen in der Praxis vornimmt.
Neu wird ab dem 1. Januar 2019 mehrwertsteuerpflichtig, wer von der Einfuhrsteuer befreite Waren in die Schweiz sendet und damit einen Jahresumsatz von mindestens 100’000 CHF erreicht. Ausländische Einzelhändler sollen so nicht mehr gegenüber inländischen Händlern bevorteilt werden.
Serafe löst Billag ab: TV- und Redioabgaben für Unternehmen
Die Billag-Ära ist zu Ende. Ab diesem Jahr übernimmt die Serafe AG die Erhebung der neu geräteunabhängigen TV- und Radio-Gebühren. Auch Unternehmen mit Sitz oder Standort in der Schweiz sind abgabepflichtig, sofern sie im MwSt.-Register eingetragen sind und jährlich einen Gesamtumsatz von 500’000 CHF erreichen. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der im Vorjahr erzielte Gesamtumsatz (weltweit). Im ersten Erhebungsjahr 2019 ist der Gesamtumsatz vom Vorvorjahr 2017 entscheidend.
TV- und Radioabgaben belaufen sich neu auf
- 365 CHF pro Jahr für Unternehmen mit Umsatz zwischen 500’000 CHF - 1 Mio. CHF - Bei Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1 Mio. CHF kommt ein abgestuftes Tarifsystem zum Einsatz.
- 365 CHF pro Privathaushalt und Jahr
- 730 CHF pro Kollektivhaushalt, dazu zählen z.B. Alters-, Pflege- oder Wohn- und Erziehungsheime, Internate, Studentenwohnheime, Spitäler, Gefängnisse und religiöse Unterkünfte oder Vereinigungen.
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